Wie wir Sie unterstützen können

Bei unserem ambulanten Pflegedienst in Bad Pyrmont sind Sie und Ihre Angehörigen in kompetenten und liebevollen Händen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Patienten ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen – unabhängig von Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Um das zu gewährleisten, bieten wir nach Bedarf:

Für die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause

Je nach Bedarf und Pflegegrad bieten wir Ihnen die optimale Unterstützung. Dabei legen wir größten Wert darauf dort zu helfen, wo es angebracht ist, und Freiheiten und Selbstständigkeit zu lassen, wo sie gewünscht sind. So unterstützen wir unsere Patienten in der Grundpflege beim Anziehen und der Körperhygiene, während wir in der Behandlungspflege eng mit behandelnden Ärzten zusammenarbeiten. Hier achten wir auf die fachgerechte Umsetzung ärztlicher Verordnungen. Darunter fallen die Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, das Legen von Infusionen sowie das Setzen von Spritzen und viele weitere Tätigkeiten. Gerade in diesem Bereich bedarf es guter Ausbildung und hoher Professionalität, die beide unsere Mitarbeiter auszeichnen.

Zusätzliche Betreuung nach § 45b SGB XI

Zu unseren zusätzlichen Betreuungsangeboten zählen jene Unternehmungen, die sich innerhalb oder außerhalb Ihrer eigenen vier Wände, oder der Ihrer Angehörigen abspielen. Sei es ein Spaziergang im Park oder ein Besuch bei Freunden – wir bieten Unterstützung. Das Halten sozialer Kontakte oder die Bewegung an frischer Luft sind extrem wichtig für jeden von uns. Daher gehen wir gern darauf ein, wenn Sie Ausflüge und Unternehmungen planen, dabei aber dennoch die helfende Hand eines Pflegers oder einer Pflegerin benötigen.

Urlaubs – und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Haben Sie jemanden in der Familie, den Sie häufig pflegen, und wollen dennoch gern mal ein paar Tage in den Urlaub fahren? Oder möchten Sie für einen Abend auf ein Konzert, doch können diesen geliebten Menschen nicht einfach so allein lassen? Mit unserer Urlaubs- und Verhinderungspflege ist es möglich, dass wir Sie eine Zeit lang vertreten. Je nach individueller Absprache und Bedarf können Sie beruhigt Ihre freien Tage verbringen und die Sorge um Ihre Lieben trotzdem in guten Händen wissen.

Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Bei Patienten, die einen Pflegegrad haben und von Angehörigen versorgt werden, ist alle drei bis sechs Monate ein Beratungstermin notwendig. Dieser dient zum einen zur Prüfung, ob die betroffene Person auch gut versorgt ist, zum anderen aber auch zur Aufklärung für Sie. Wussten Sie zum Beispiel, dass bei einem Pflegegrad auch ein Anspruch auf 60 Euro pro Monat für Hilfsmittel besteht? Wir geben Ihnen wertvolle Tipps darüber, welche Pflegeleistungen und Hilfsmittel sinnvoll sein könnten und wo bei Ihnen Ansprüche bestehen.

Unser Netzwerk- wir informieren Sie

Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne weiter. Fragen Sie uns einfach und wir informieren Sie über die bestehenden Optionen und Anbieter von:

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